Zahlungsmöglichkeit und Abwicklung


Wohnung kaufen

Art und Weise der Zahlung


  1. Welche form der Zahlung ist angebracht?
  2. Darf man Barzahlung beim Wohnungskauf vornehmen?
  3. Wenn ich eine Neubau-Wohnung kaufe, welche Summe darf ich vor der Grundbucheintragung tätigen?
  4. Wenn ich einen Privat-Vertrag unterschreibe, muss ich dann die komplette Kaufsumme zalen, oder zahlt man erst bei der öffentlichen Grundbucheintragung?
  5. Interessiert es mich als Käufer, die Hypothek der Verkäufers zu übernehmen?

Überschreibungen.


  1. Ist es notwendig, einen Kauf durch eine Grundbucheintragung absichern zu lassen, welche Garantien habe ich?
  2. Wer kümmert sich um die Bearbeitung, Grundbucheintragung und den Hypothekenkredit in Ihrem Fall?


Zahlungsform

1. Welches ist die übliche Zahlungsform beim Haus-oder Wohnungskauf?

Es gibt drei übliche Zahungsformen:

Wenn man einen Hypothekenkredit beantragt hat um die Wohnung zu kaufen, zahlt man eine Gesamt-Summe bei der Unterzeichnung des Notar-Vertrages für die Grundbucheintragung (escritura) Ist jedoch bei einem Vorvertrag eine Anzahlung erfolgt, wird diese Summe natürlich abgezogen.

Ist jedoch eine Hypothek auf dem Kaufobjekt eingetragen, erhält der Verkäufer lediglich die Diferenz zwischen dem Kaufpreis und der noch zu zahlenden Summe der Hypothek. Diese Diferenz-Summe wird eingehalten, um die Bank zu bezahlen und die Hypothek abzutragen.

Erfolgt eine Barzahlung.

2. Wenn sie die Wohnung in bar bezahlen?

Sies sollte nur erfolgen, wenn die Wohnung im Register so eingetragen ist, dass keine Auflagen zu erkennen sind ( Hypotheken, Versteigerung etc.). In diesem Fall muss die angegebene Höhe der Summe in Abzug kommen. Es ist in diem Fall ratsam, den Vertrag direkt bei einem Notar zu unterzeichnen, denn der Käufer erlangt so den direkten Rechtsschutz, da der Notar per Internet direkt diesen Verkauf an das Grundbuch-Register weiterleitet.

3. Wenn ich eine neue Wohnung kaufe, welche Summe kann ich bezahlen,bevor ich beim Notar den Kaufvertrag (escritura) unterzeichne ?

Wenn Sie eine Teilzahlung ( Kauf nach Plan) leisten, da das Gebäude noch nicht erstellt ist (Zahlung, die normalerweise 20-30% vom Endpreis beträgt, da diverse Abschlagszahlungen über einen Zeitraum bis zu 2 Jahren erfolgen, die evtl. Bauzeit der Gebäudes) ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet, eine Garantie-Versicherung abzuschliessen, aus der hervorgeht, falls der Bau nicht beendet wird, er die schon kassierte Summe der üblichen Zinsen an der Käufer zurückerstatten muss.

4. Wenn ein Privat-Vertrag abgeschlossen wird, muss man die Total-Kaufsumme bezahlen oder wird sie erst fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beglaubigt wird (escritura publica)?

Wenn man einen Privatvertrag abschliesst ist es üblich, dass man eine Anzahlung leistet und die Restsumme bei der notariellen Beglaubigung des Vertragen ( escritura publica) bezahlt. In diesem Fall hat der Verkäufer die Absicherung, falls der Käufer die noch ausstehende Summe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt, die Wohnung wieder komplett in seinen Besitz fällt.

5. Kann es mich als Käufer interessieren,die Hypothek des Verkäufers zu übernehmen?

Wenn die Wohnung, die verkauft werden soll, mit einer Hypother belastet ist, kann der Käufer selbstverständlich die Hypothek übernehmen und die vorhandenen Bedingungen der Bank gegenüber ebenfalls übernehmen Der Käufer spart sich so die Kosten die auf ihn zukommen wurden, bei der Beantragung einer neuen Hypothek,und der Verkäufer spart ebenfalls die Kosten der Auflösung seiner noch bestehenden Hypothek. Der Verkäufer erhält dann vom Käufer den Differenzbetrag der vereinbarten Kaufsumme bis zur Höhe der Hypothek unter Berücksichtigung noch evtl. zu zahlenden ausstehenen Hypothekrn-Raten-Raten. Ausserden ist es erforderlich, dass die Bank den Käufer als neuen Hyotheken-Schuldner akzeptiert.


Abwicklungen.

1. Ist es angebracht, einen Haus oder Wonhungskauf mit einer notaliellen Beglaubigung (escritura publica) abzusichern?

Die notarielle Beglaubigung( escritura publica ) des Erwerbs einer Immobilie ist der Akt, der den Käufer zum Besitzer macht und dient dazu, ihn in das Eigentums-Register eintragen zu können. Der Sinn dieser Eintragung ist, dass dadurch schriftlich im Eigentums-Register festgehalten wird, wer der Eigentümer ist. Und falls Belastungen oder andere Auflagen stattfinden, sie dort registriert werden. Es ist ratsam, dies zu tun, denn man hat dadurch grösste juristische Garantien und einen Eigentumsbeweis im Falle der Beantragung einer Hypothek.

2. Wer erledigt die Durchführung der Eintragung ins Grundbuchamt und die Beantragung der Hypothek in Ihrem Fall?

Die Eintragung führt der dazu erforderliche Beauftragte des Notariats durch und ebenso der dazu bestimmte Mitarbeiter der Bank, in dem Fall, dass eine Hypothek beantragt wurde.: Der Notar informiert am selben Tag des notariellen Abschlusses des Kaufvertrages das Grundbuchamt oder dasEigentumsregister und wird anschliessend die autorisierte Kopie des Kaufvertrages zum Register bringen lassen zusammen mit der Quittung über die dafür gezahlten Steuern, um die endgültige Eintragung vornehmen zu lassen.. Nach der Register-Eintragung bekommt der Käufer die eingetrage (escritura) mit allen Rechnungen der geleisteten Zahlungen ausgehändigt.


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